Änderung Gemeinde-Ökoförderung

Veröffentlichungsdatum26.06.2025Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
eine Schwarz-Weiß-Zeichnung eines Autos mit ein paar Rädern

Achtung: Änderung der Gemeinde-Ökoförderung

Die bisherige Ökoförderung der Gemeinde kann nur noch bis einschließlich 30. Juni 2025 beantragt werden. Ab 1. Juli 2025 tritt eine neue Förderregelung in Kraft.


Bitte beachten Sie:

Ab 1. Juli 2025 werden ausschließlich Stromspeicheranlagen gefördert.


Alle Details zur neuen Regelung sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie demnächst auf unserer Homepage oder erhalten Sie direkt im Gemeindeamt.