Achtung: Änderung der Gemeinde-Ökoförderung
Die bisherige Ökoförderung der Gemeinde kann nur noch bis einschließlich 30. Juni 2025 beantragt werden. Ab 1. Juli 2025 tritt eine neue Förderregelung in Kraft.
Bitte beachten Sie:
Ab 1. Juli 2025 werden ausschließlich Stromspeicheranlagen gefördert.
Alle Details zur neuen Regelung sowie die nötigen Antragsformulare finden Sie demnächst auf unserer Homepage oder erhalten Sie direkt im Gemeindeamt.