Ein persönlicher Antrag am Gemeindeamt ist bis 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr möglich.
Mit dieser Wahlkarte ist es möglich direkt beim Gemeindeamt zu wählen und abzugeben.
Bzw. muss sie spätestens am 26. Jänner 2025, 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen. Sie können die Wahlkarte auch jederzeit in die Abgabebox (Briefkasten) vor dem Gemeindeamt einwerfen.
Weiters haben Sie die Möglichkeit, mit der Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal in Ihrer Gemeinde Ihr Wahlrecht auszuüben (wenn die Wahlkarte noch nicht als Briefwahlkarte von Ihnen unterschrieben ist). Wenn die Wahlkarte schon von Ihnen unterschrieben aber noch nicht abgeschickt wurde, können Sie die Briefwahlkarte am Wahltag nur in dem Sprengel abgeben, in welchem Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.