Hundeabgaben und Hundemarke

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert. Es gibt jedoch auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe (z.B. Nutzhunde) sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht.

Achtung

  


  Wenn ein Hund nachweislich verendet ist oder getötet wurde und ein anderer Hund an dessen Stelle tritt, muss der/die BesitzerIn keine weitere Abgabe für das noch verbleibende Jahr entrichten. Wird kein weiterer Hund angeschafft, wird die bereits geleistete Abgabe nach dem Tod des Hundes für das noch zu verbleibende Jahr nicht mehr zurückerstattet.


Hundemarke



Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.


Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Abmeldung



Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Abgabenbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.


Hundeabgabe: EUR 40,00
Nutzhunde: EUR 6,50
Hundemarke: 0,50

Zuständig

Formulare