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Das Bauamt - Ihr Partner in Baufragen
Zu den Aufgaben des Bauamtes gehören neben grundlegenden Informationen zum Thema Baurecht, allgemeinen Auskünften zu den rechtlichen Grundlagen auch Informationen zu einzelnen Grundstücken und die Beratung im Bauverfahren (für die eigentliche Planung ist jedoch der Planer des Bauwerbers zuständig). Allgemeine Auskünfte • Rechtliche GrundlagenKonkrete Fragen zu einem Grundstück • FlächenwidmungsplanZur Vorinformation kann im NÖ Atlas die Flächenwidmung eingeblendet werden.Hier zum NÖ Atlas....Kurzanleitung: auf der linken Seite unter ---> Karten Center: Alle Karten ---> Planung und Kataster ---> Flächenwidmung einblenden• Bebauungsplan• Bebauungsrichtilinien der Gemeinde• Bauplatzerklärung / Aufschließungsabgabe Beratung im Bauverfahren • was ist bewilligungspflichtig ?• was ist anzeigepflichtig ?• was ist meldepflichtig ?• was ist frei ?
Was ist für eine Bewilligung erforderlich • für eine Baueinreichung• für eine Bauanzeige• für eine Meldung •Dauer des Verfahrens (wenn alle Unterlagen komplett sind)
Sehen Sie in Ihrem Bauzeitplan ca. 6-8 Wochen für das Erlangen einer Baubewilligung vor. Voraussetzung ist jedoch immer die Vollständigkeit der Einreichunterlagen ! Ein Baubeginn ist erst nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheids zulässig. Während der gesamten Bauzeit benötigen Sie auch einen Bauführer, der die Arbeiten überwacht und bei Fertigstellung die bewilligungsgemäße Ausführung mit der Bauführerbescheinigung auch bestätigt.
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