Essen auf Rädern
Eingehobene Kostenbeiträge
§ Pro Mittagessen: € 6,00 (inkl. MWSt)
§ Pro Zustellung: € 2,00 (inkl. MWSt)
Erfolgen an eine Liegenschaftsadresse mehrere Zustellungen (z.B. an ein Ehepaar), so wird der Kostenbeitrag für die Zustellung nur 1x eingehoben.
Bei den Beziehern einer Ausgleichszulage gemäß den Sozialversicherungsgesetzen bzw. Beziehern einer Sozialhilfeunterstützung wird kein Kostenbeitrag für die Zustellung eingehoben.
Anmeldung am Gemeindeamt unter Tel.: 07416/52269