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Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von € 10,00 überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei uns am Gemeindeamt zu melden und die gefundene Sache abzugeben.
Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Bei Fund von Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichentafeln, Schusswaffen, etc. ist eine Dienststelle der Polizei die zuständige Behörde.Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zuständig.
Details zum Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum finden sie auf: help.gv.at
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird.FristenGrundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen. Hier ist eine Dienststelle der Polizei die zuständige Behörde.Funde deren Wert € 100,00 übersteigt, werden durch Anschlag auf der Amtstafel bekannt gemacht.
Weitere Informationen auf: Fundamt.gv.at
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