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Grundsätzlich sind für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft die Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und ein langjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen kann die österreichische Staatsbürgerschaft auch bei einem Wohnsitz im Ausland beantragt werden.
Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung
Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesverwaltungsabgaben eingehoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft kann nicht auf die im Ausland lebenden Kinder der Antragstellerin/des Antragstellers erstreckt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres