Reisepass

Informatives über den Reisepass


So mancher Gemeindebürger hat bereits die ersten Urlaubskataloge zuhause und träumt schon vom ausgewählten Urlaubsziel, aber genauso wie man darauf achtet, dass das Hotel den Vorstellungen entspricht, sollte man sich vor dem Reiseantritt den Reisepass etwas genauer ansehen.



Der Reisepass wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Die Antragstellung erfolgt bei der BH Scheibbs.


Mitzubringende Dokumente:


alter Reisepass – wenn vorhanden

Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde

ein Passbild (Hochformat: ca. 3,5 x 4,5 cm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

bei Erwerb eines akademischen Grades zusätzlich: urkundlicher Nachweis des akad. Grades

Gebühr: Euro 75,90


Reisepass für Minderjährige: Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.


Kosten bis zum. bzw. am 2. Geburtstag:

gebührenfrei - Gültigkeitsdauer zwei Jahre


Kosten nach dem 2. Geburtstag:

Gebühr: Euro 30,00 - Gültigkeitsdauer fünf Jahre


Kosten ab dem 12. Geburtstag:

Gebühr: Euro 75,90 - Gültigkeitsdauer zehn Jahre



Ausreise mit abgelaufenem Reisepass

In folgende Länder darf mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn



Um eventuell auftretende Probleme infolge mangelnden Informationsstandes mancher Grenzkontrollorgane zu vermeiden, wird dennoch empfohlen, einen gültigen österreichischen Reisepass mitzuführen.



Genauere Informationen erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (07482/9025) oder im Internet unter www.oesterreich.gv.at