Hundeabgaben

Hundeabgaben und Hundemarke

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden (Ausnahmen: Blindenhunde, Dienst- und Rettungshunde) eine Abgabe eingefordert.

Hundeabgabe: 40,00 €

Nutzhunde:  6,50 €

Hunde mit erhöhtem Gefährungspotential
 nach §§2 und 3 NÖ Hundehaltergesetz : 110,00 €

Hundemarke: 0,50 €

Achtung  

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Wenn ein Hund nachweislich verendet ist oder getötet wurde und ein anderer Hund an dessen Stelle tritt, muss der/die BesitzerIn keine weitere Abgabe für das noch verbleibende Jahr entrichten. Wird kein weiterer Hund angeschafft, wird die bereits geleistete Abgabe nach dem Tod des Hundes für das noch zu verbleibende Jahr nicht mehr zurückerstattet.

Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe persönlich ausgehändigt.

Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Abmeldung  

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Abgabenbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

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